Wenn Sie sich als Arbeitgeber Gedanken über eine Zusatzbelohnung für Ihre Belegschaft machen, dann kommt hier eines der beliebtesten Mitarbeiterbenefits: Das Dienstrad als Gehaltsextra.
Fahrradfahren ist gut für die Umwelt und die Gesundheit und ist enorm beliebt. Diensträder werden daher seit dem Jahr 2019 noch stärker steuerlich gefördert. Für Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern ein Dienstrad on Top zum Gehalt anbieten, ist das Rad für Ihre Belegschaft komplett steuerfrei. Das hebt die Motivation, steigert die Gesundheit und das Betriebsklima.
Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie und erläutern Ihnen, auf was Sie bei der Einführung steuerrechtlich besonders beachten müssen. Buchen Sie hier Ihren persönlichen Online Termin mit einem Dienstradpartner.