Ihre Fragen - unsere Antworten

Hier finden Sie eine Aufstellung der meisten Fragen und Antworten.

Ist Ihre Frage nicht dabei? Kein Problem! Schreiben Sie uns, wir antworten Ihnen zeitnah.

• Was bedeutet Dienstrad-Leasing?

Durch das Dienstrad-Leasingmodell können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern wie beim Dienstwagen Fahrräder im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur uneingeschränkten privaten Nutzung überlassen. In den meisten Fällen erfolgt dies über eine Entgeltumwandlung.

• Wer kann von Dienstrad Leasing profitieren?

Alle! Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Unternehmen bieten eines der beliebtesten Benefits und fördern somit die Motivation der Mitarbeiter. Zudem leisten Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitskonzeptes einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Arbeitnehmer profitieren von dem einzigartigen Mehrwert eines Dienstrades. Stärkung der Fitness und Gesundheit, Ersparnis bei der Anschaffung, Rundum-Schutz an Versicherungen und Service, Dienstradnutzung auch in der Freizeit.
Für Selbstständige bietet sich eine komplett neue Mobilität. Hier lassen sich nebenbei sogar noch Steuern sparen.
Fachhändler profitieren von neuer Kundschaft und Kaufpreiszahlungen ohne Preisnachlässe.

• Sind mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich?

Viele Arbeitgeber ermöglichen die Nutzung von mehreren Diensträdern pro Mitarbeiter. Dienstradpartner richtet sich in dieser Frage nach den Wünschen des Arbeitgebers. Dieser legt die Anzahl der möglichen Diensträder im Leasingrahmenvertrag fest.

• Welche Arten von Fahrrädern können geleast werden?

Grundsätzlich gibt es im Dienstrad-Leasing Programm bei der Art des Dienstrades, beim Modell und auch beim Hersteller keinerlei Einschränkungen. Allerdings kann der Arbeitgeber als Leasingnehmer die Auswahl auf bestimmte Produktklassen einschränken.

• Mein Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt! Was ist zu tun?

Kein Problem! Unser Expertenrechner ist auf beide Fälle (vorsteuerabzugsfähig vs. nicht vorsteuerabzugsfähig) eingestellt. Und so kann man bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug den Riegel „Mein Arbeitgeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt“ nach rechts schieben, ist das Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt so wird der Riegel nach links geschoben.

• Kann ich spezielle Dienstrad Angebote nutzen?

Ja, kein Problem. Die monatliche Leasingrate errechnet sich dann aus dem angebotenen, vergünstigten Preis beim Fahrradfachhändler.

• Kann man Zubehör für das Dienstrad ebenfalls leasen?

Zubehörteile können dem Dienstrad hinzugefügt werden und auch in den Leasingvertrag integriert werden. Welche genauen Zubehörteile jedoch zulässig sind, legt der Arbeitgeber individuell im Leasingrahmenvertrag fest.

• Was sind Leistungspakete?

Unter Leistungspakete sind Bündel von Dienstleistungen zu verstehen, die der Dienstradnutzer nutzen kann. Beispiele für Leistungspakete sind etwa Inspektions- bzw. Reparaturleistungen, die der Dienstradnutzer einmal jährlich bzw. bei Bedarf z.B. bei einem Schaden beziehen kann.

• Ist der Abschluss eines oder mehrerer Leistungspakete zwingend notwendig?

Der Abschluss eines der angebotenen Leistungspakete ist im Dienstrad-Leasing Programm nicht zwingend vorgeschrieben. Diese können aber vom Fahrradnutzer freiwillig dem Dienstradleasing hinzugefügt werden. Außerdem können auch Unternehmen bestimmte Leistungspakete als verpflichtende Zusatzdienstleistung bestimmen. Dies hängt jedoch immer vom individuell abgeschlossenen Leasingrahmenvertrag ab.

• Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Die Leasingvertragsdauer kann individuell im Leasingrahmenvertrag zwischen dem Unternehmen und Dienstradpartner festgelegt werden. Üblicherweise beträgt die Laufzeit 36 Monate. Auch weitere Vertragslaufzeiten z.B. für spezielle Auszubildende-Programme mit einer Dauer von 30 Monaten sind nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.

• Welche Versicherung ist für das Dienstrad notwendig?

Für jedes Dienstrad muss der Arbeitgeber einen Versicherungsnachweis erbringen oder ein Leistungspaket mit dem gewünschten Deckungsumfang abschließen.

• Ist die Teilnahme für Unternehmen am Dienstrad-Leasing kostenpflichtig?

Nein, für teilnehmende Unternehmen fallen keine Kosten an.

• Was ist ein digitales Einkaufszertifikat?

Das Einkaufszertifikat unseres Leasingpartners Kazenmaier Fleetservice GmbH ist ein mit digitalen Sicherheitsmerkmalen versehenes elektronisches Dokument, das die einfache Abwicklung des Dienstradeinkaufs ermöglicht.
Als Arbeitnehmer erhalten Sie das Einkaufszertifikat nach Freigabe durch Ihren Arbeitgeber automatisch elektronisch zugeschickt. Mit dem Einkaufszertifikat kann der Nutzer direkt beim Fahrradhändler, nach Auswahl seines Wunschrades, seinen Leasingvertrag aktivieren und das Dienstrad direkt mitnehmen. Möglich macht das die komplett digitale Abwicklung samt elektronischer Unterschrift auf dem Smartphone oder Tablet.
Viel Zeit, eine Menge Arbeit und ein Berg an Formularen kann dabei gespart werden, da eine zusätzliche Abstimmung mit dem Arbeitgeber bzw. die Freigabe des Einzelleasingvertrages durch diesen nicht notwendig ist. Im Kazenmaier Portal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verträge jederzeit einzusehen.

• Was passiert in einem Schadensfall?

Einen Schaden oder eine Beschädigung durch Dritte zeigen Sie bitte unverzüglich der Polizei an. Darüber hinaus sollten Sie den Schaden zeitnah dem Arbeitgeber und Kazenmaier melden.

• Was ist der Leasingrahmenvertrag?

Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und der Firma Kazenmaier geschlossen und regelt die administrativen Punkte sowie die Regeln zum Dienstradleasingprozess. Der Arbeitgeber ist zur keiner Mindestabnahme von Dienstfahrrädern nach Abschluss des Rahmenvertrages verpflichtet.

• Dienstrad gestohlen – was nun?

Einen Diebstahl oder eine Beschädigung durch Dritte zeigen Sie bitte unverzüglich der Polizei an. Darüber hinaus sollten Sie den Schaden umgehend Ihrem Arbeitgeber und Kazenmaier melden.

• Was ist die Übernahmebestätigung?

Die Übernahmebestätigung dokumentiert, dass der Fahrradnutzer das Dienstrad im vereinbarten Zustand übernommen hat. Die Bestätigung ist ebenfalls ein elektronisches Dokument und wird, wie der Leasingvertrag, elektronisch unterzeichnet. Die Unterschrift unter die Übernahmebestätigung gibt die Zahlung der Rechnung des Fahrradhändlers frei. Am Tag der Übernahme beginnt die Nutzungszeit des Dienstrads.

• Was ist das Ingangsetzungsschreiben?

Wurde das Fahrrad vom Arbeitnehmer übernommen und wurden die notwendigen Unterlagen elektronisch unterzeichnet; wird automatisch ein Ingangsetzungsschreiben erzeugt. Dieses wird automatisch mit den relevanten Informationen an den Arbeitgeber, meist an die Personalabteilung, verschickt.

• Was bedeutet die Nachricht: „Es wurde ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen“?

Nach Abschluss eines neuen Leasingvertrages wird der Arbeitgeber informiert und erhält elektronisch die relevanten Unterlagen (Leasingvertrag, Überlassungsbestätigung und Ingangsetzungsschreiben). Im Kazenmaier Dienstrad-Portal sind die jeweiligen Verträge und die notwendigen Unterlagen abrufbar. Die Personalabteilung kann alle wichtigen Informationen zur Entgeltberechnung auch dort finden.