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• Was bedeutet Dienstrad-Leasing?
Durch das Dienstrad-Leasingmodell können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern wie beim Dienstwagen Fahrräder im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zur uneingeschränkten privaten Nutzung überlassen. In den meisten Fällen erfolgt dies über eine Entgeltumwandlung.
• Wer kann von Dienstrad Leasing profitieren?
Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, bei denen es der Tarifvertrag mit einer Öffnungsklausel zulässt. Ob Sie dabei sind, können Sie entweder bei Ihrem Vorgesetzten, vom Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft oder gleich bei uns erfahren: Schreiben Sie uns gerne dazu.
• Was ist eine Entgeltumwandlung?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren miteinander, dass ein Teil des Bruttolohns in einen Sachlohnanspruch „umgewandelt“ wird. Auf diesen Betrag erhebt der Gesetztgeber keine Abgaben, diese sparen der Arbeitnehmer wie Arbeitgeber geleichermaßen (bis auf die Lohnsteuer, die spart nur der Arbeitnehmer). Der Arbeitnehmer verzichtet also in Höhe der Leasingrate ohne Mehrwertsteuer auf einen Teil seines Bruttolohns gegen das Recht, das Dienstfahrrad auch privat nutzen zu dürfen. Der Arbeitnehmer muss den pauschalierten Nutzungswert (0,25 % des Bruttolistenpreises) versteuern. Je nach persönlicher Steuerklasse liegt die monatliche Nettobelastung des Arbeitnehmers jedoch deutlich unter der monatlichen Leasingrate.
• Wie erfahre ich meinen Nettogehaltsverzicht?
Der Nettogehaltsverzicht wird unter Betrachtung der individuellen Steuerklasse, des Bruttogehaltes und der Sozialabgaben berechnet (weitere ausschlaggebende Punkte sind Bundesland, Krankenversicherung, Religionszugehörigkeit und Freibeträge). Diesen kann man ganz einfach über unseren Leasingrechner ermitteln.
• Kann jeder Arbeitnehmer ein Dienstrad leasen?
Ja, einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der entsprechende Arbeitgeber am Dienstrad-Leasing Programm teilnimmt. Ihr Unternehmen ist nicht dabei und Sie profitieren noch nicht von den Vorteilen? Dann hier gleich informieren und Materialien anfordern oder Unternehmen vorschlagen!
• Sind mehrere Diensträder pro Mitarbeiter möglich?
Viele Arbeitgeber ermöglichen die Nutzung von mehreren Diensträdern pro Mitarbeiter. Dienstradpartner richtet sich in dieser Frage nach den Wünschen des Arbeitgebers. Dieser legt die Anzahl der möglichen Diensträder im Leasingrahmenvertrag fest.
• Welche Arten von Fahrrädern können geleast werden?
Grundsätzlich gibt es im Dienstradpartner Dienstrad-Leasing Programm bei der Art des Dienstrades, beim Modell und auch beim Hersteller keinerlei Einschränkungen. Allerdings kann der Arbeitgeber als Leasingnehmer die Auswahl auf bestimmte Produktklassen und Preise einschränken.
• Dienstwagen und ein Dienstrad gleichzeitig nutzen - geht das?
Ja, das ist problemlos möglich. Auch mehrere Diensträder pro Mitarbeiter sind möglich. Es muss nur der geldwerte Vorteil für die Objekte versteuert werden.
• Was ist die 0,25 % / 1 % Regel?
Im Allgemeinen meint man damit die pauschale Besteuerung des geldwerten Vorteils, der durch die private Nutzung z.B. eines Dienstrads entsteht. Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist ein Viertel des, auf den nächsten Hunderter abgerundeten Listenpreises des Fahrzeugs einschließlich Umsatzsteuer, wie er in Preislisten des Herstellers veröffentlicht wird. Dieser wird mit 1 % versteuert. Da die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel reduziert wird, sind dies effektiv 0,25 % des Listenpreises.
Beträgt der Listenpreis des Fahrrads 2.500 €, müssen monatlich 6 € zusätzlich zum sonstigen Einkommen versteuert werden. (2.500 / 4 = 625 €, abgerundet auf den nächsten Hunderter = 600 €, daraus 1 % = 6 €). Auch die Sozialversicherungsbeiträge sind zu zahlen. Der Anfahrtsweg zwischen der Wohnung und der Betriebsstätte (Arbeitsplatz) ist bei S-Pedelecs ebenfalls zu versteuern. Hier werden 0,03 % der Bemessungsgrundlage (abgerundeter halbierter Listenpreis einschl. Mehrwertsteuer) je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet.
• Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil entsteht, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Teile seines Gehalts in Form von Sachlohn gewährt und nicht in als Barlohn (Geld) auszahlt. Die Überlassung eines Fahrzeugs zur privaten Nutzung ist eine Form des Sachlohns. Den Nutzen, den der Arbeitnehmer aus der privaten Nutzung zieht, nennt man geldwerten Vorteil, der nach der 1% Regel versteuert werden muss.
• Mein Unternehmen ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt! Was ist zu tun?
Kein Problem! Unser Expertenrechner ist auf beide Fälle (vorsteuerabzugsfähig vs. nicht vorsteuerabzugsfähig) eingestellt. Und so kann man bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug den Riegel „Mein Arbeitgeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt“ nach rechts schieben, ist das Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt so wird der Riegel nach links geschoben.
• Kann ich spezielle Angebote beim Bezug des Dienstrades nutzen?
Ja, diese sind uneingeschränkt auch nutzbar.
• Kann man Zubehör für das Dienstrad ebenfalls leasen?
Zubehörteile können dem Dienstrad hinzugefügt werden und auch in den Leasingvertrag integriert werden. Welche genauen Zubehörteile jedoch zulässig sind, legt der Arbeitgeber individuell im Leasingrahmenvertrag fest.
• Darf ich Umbauten an meinem Dienstrad vornehmen?
Umbauten und Erweiterungen der Fahrradausrüstung vor Auslieferung sind problemlos möglich. Der Händler vermerkt diese auf seiner Rechnung. Nach Ablieferung des Fahrrads bedürfen Änderungen am Fahrrad der Zustimmung des Leasinggebers.
Nur dürfen keine eigenständigen Veränderungen am Dienstrad während der Leasingdauer vorgenommen werden.
• Kann ich mein Fahrrad im Ausland nutzen?
Ja, das Dienstrad kann dienstlich und privat uneingeschränkt, auch im Ausland, genutzt werden. Inwieweit jedoch die Leistungen der Leistungspakete auch im Ausland in Anspruch genommen werden können, entnehmen Sie bitte den Bedingungen des jeweiligen Leistungspakets.
• Was sind Leistungspakete?
Unter Leistungspakete sind Bündel von Dienstleistungen zu verstehen, die der Dienstradnutzer nutzen kann. Beispiele für Leistungspakete sind etwa Inspektions- bzw. Reparaturleistungen, die der Dienstradnutzer einmal jährlich bzw. bei Bedarf z.B. bei einem Schaden beziehen kann.
• Ist der Abschluss eines oder mehrerer Leistungspakete zwingend notwendig?
Der Abschluss eines der angebotenen Leistungspakete ist im Dienstrad-Leasing Programm nicht zwingend vorgeschrieben. Diese können aber vom Fahrradnutzer freiwillig dem Dienstradleasing hinzugefügt werden. Außerdem können auch Unternehmen bestimmte Leistungspakete als verpflichtende Zusatzdienstleistung bestimmen. Dies hängt jedoch immer vom individuell abgeschlossenen Leasingrahmenvertrag ab.
• Wie kann ich meine Leasingrate berechnen?
Ihre Leasingrate berechnet sich aus dem Vertragsmodell, der Vertragslaufzeit, dem Neupreis und dem Restwert des Fahrzeuges. Gehen Sie gerne zu unserem Vorteilsrechner. Erfahren Sie hier auch mehr über die unterschiedlichen Vertragsmodelle.
• Warum ist Leasing günstiger als ein Barkauf?
Das liegt vor allem an den steuerlichen Vorteilen der Entgeltumwandlung und der pauschalen Versteuerung anhand der 1 %-Regel.
• Wie lange läuft ein Leasingvertrag?
Die Leasingvertragsdauer kann individuell im Leasingrahmenvertrag zwischen dem Unternehmen und Dienstradpartner festgelegt werden. Üblicherweise beträgt die Laufzeit 36 Monate. Auch weitere Vertragslaufzeiten z.B. für spezielle Auszubildende-Programme mit einer Dauer von 30 Monaten sind nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich.