Seit dem 25.10.2020 können als Folge der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst nun auch Angestellte des öffentlichen Dienstes Diensträder per Gehaltsumwandlung über Ihren Arbeitgeber beziehen. Hier können Sie sich das Einigungspapier runterladen.
Zumindest ein Großteil des öffentlichen Dienstes. Bei einigen Tarifebenen (z.B. Bundesebene, Landesebene) greift diese Einigung noch nicht. Da sind noch Nachverhandlungen und Planungen notwendig (Stand 01/2021). Welche das sind, sagen wir ihnen gerne. Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, wir setzten uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Mehr Gesundheit
Mehr Umweltschutz
Mehr Fitness
Mehr Spaß
Kostenneutral
Kein Aufwand 
Das Dienstradprogramm wird per Gehaltsumwandlung umgesetzt und über das Bruttogehalt abgeführt. Das bedeutet für die Kommune und den Angestellten gleichermaßen Einsparung von Sozialversicherungsausgaben und Lohnnebenkosten. Einige Kommunen beteiligen sich sogar an den Nutzungsraten, um z.B. mit einer Anerkennung für gute Dienste aufzuwarten. Das verbessert das Betriebsklima und schafft mehr Vitalität und wirkt sich sogar etwas positiv in der Jahresbilanz.